Letzte Kommentare
Suche
 

Studienplatzklage – wenn es mit der Bewerbung nicht klappt

09. Jan

Nicht nur in medizinischen Studiengängen, auch im Lehramt kommt es immer häufiger dazu, dass selbst ausreichend qualifizierte Bewerber abgelehnt werden und mindestens ein Wartesemester überbrücken müssen, bis es mit dem Studienbeginn klappt. In diesem Zusammenhang fällt in der letzten Zeit immer wieder der Begriff Studienplatzklage. Angeblich kann man mit diesem gerichtlichen Verfahren seinen Studienplatz an der Uni einklagen. Aber wie funktioniert das und was sind die Erfolgschancen der Studienplatzklage?

Eine Studienplatzklage beruht auf dem rechtlichen Grundsatz, dass Universitäten und Hochschulen in Deutschland dazu verpflichtet sind, so viele Studierende wie möglich aufzunehmen. Jedes Semester berechnen die Unis daher die sogenannte Ausbildungskapazität, die dann darüber bestimmt, wie viele Plätze ausgeschrieben werden. Bei einer Studienplatzklage wird ein Verfahren eingeleitet, das genau diese Berechnungen überprüfen soll. Stellt das zuständige Verwaltungsgericht dabei fest, dass die fragliche Universität mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln doch noch mehr Plätze ausschreiben könnte, werden diese umgehend eingerichtet und per Los oder Auswahlverfahren verteilt. So hat man mit einer Studienplatzklage tatsächlich noch eine Chance auf den Studienplatz, auch wenn man eine Absage erhalten hat.

Aber wie genau funktioniert das nun, seinen Studienplatz bei der Uni einklagen? Zunächst bewirbt man sich ganz regulär auf den gewünschten Studienplatz. Weiß man schon jetzt, dass man wahrscheinlich abgelehnt wird, kann man sich schon zu diesem Zeitpunkt an eine auf die Studienplatzklage spezialisierte Kanzlei wenden. Eine spezialisierte Kanzlei hat den Vorteil, dass ihre Anwälte sich bereits mit den speziellen Abläufen verschiedener Universitäten und Verwaltungsgerichte auskennen und sie so nicht nur dafür sorgen, dass alles glatt läuft, sondern auch realistische Einschätzungen zum Erfolg einer Klage machen können. Die Kanzlei ist außerdem wichtig, da sie nachdem man eine Absage erhalten hat, alle weiteren Schritte übernimmt. Es ist auch die Kanzlei, die die Berechnungen der Universität prüft.

Eine Studienplatzklage bietet also tatsächlich eine letzte Chance auf einen Studienplatz, auch wenn man schon ein Ablehnungsschreiben erhalten hat. Natürlich gibt es auch mit diesem Verfahren keine Garantie auf Erfolg, aber alle, die ihren Traum nicht verschieben oder aufgeben wollen, sollten sich in jedem Fall genauer informieren.

Kommentar abgeben